Steuerliche Auswirkungen der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen für einen Solarpark: Ein Fallbeispiel

October 9, 2024

Steuerliche Auswirkungen der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen für einen Solarpark: Ein Fallbeispiel

Der Trend zur Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für erneuerbare Energien, wie etwa Solarparks, nimmt stetig zu. Für Landwirte bietet die Verpachtung solcher Flächen eine attraktive Einnahmequelle, allerdings ist dies mit einer Vielzahl von steuerlichen Implikationen verbunden. Anhand eines Fallbeispiels mit einem Pachtpreis von 3.000 Euro pro Hektar soll die steuerliche Belastung und deren Auswirkungen verdeutlicht werden.

Ausgangssituation

Ein Landwirt besitzt eine Ackerfläche von 10 Hektar, die bisher für den Anbau von Getreide genutzt wird. Der Einheitswert der Fläche beträgt 10.000 Euro, und die jährliche Grundsteuer, die der Landwirt für die landwirtschaftliche Nutzung zahlt, ist relativ gering. Nun plant der Landwirt, diese Fläche für 25 Jahre an ein Unternehmen zu verpachten, welches dort einen Solarpark errichtet. Die Pachteinnahmen belaufen sich auf 3.000 Euro pro Hektar und Jahr, also insgesamt 30.000 Euro pro Jahr.

Steuerliche Auswirkungen vor und nach der Verpachtung

1. Grundsteuerliche Auswirkungen

Die Grundsteuer bemisst sich nach dem Einheitswert des Grundstücks, welcher abhängig von der Nutzung und dem Wert der Fläche ist. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen wird der Einheitswert in der Regel niedrig angesetzt.

  • Vor der Verpachtung: Der Einheitswert der Ackerfläche beträgt 10.000 Euro. Bei einem Grundsteuerhebesatz von 300 % ergibt sich folgende Berechnung:
    • Grundsteuermessbetrag: 10.000 Euro × 0,6 ‰ = 6 Euro
    • Grundsteuer: 6 Euro × 300 % = 18 Euro pro Jahr
  • Nach der Verpachtung: Die Umwandlung der Ackerfläche in eine gewerbliche Fläche (Solarpark) führt zu einer Neubewertung der Fläche. Der Einheitswert steigt auf 100.000 Euro, was eine erhebliche Erhöhung der Grundsteuer zur Folge hat:
    • Grundsteuermessbetrag: 100.000 Euro × 3,5 ‰ = 350 Euro
    • Grundsteuer: 350 Euro × 300 % = 1.050 Euro pro Jahr

Die Grundsteuer steigt somit von 18 Euro auf 1.050 Euro pro Jahr.

2. Einkommensteuerliche Auswirkungen

Die Pachteinnahmen von 30.000 Euro jährlich unterliegen der Einkommensteuer. Diese Einnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG besteuert.

  • Vorher: Vor der Verpachtung generiert der Landwirt Einkünfte aus der landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche, die im Rahmen seines Betriebs versteuert werden.
  • Nachher: Die jährlichen Pachteinnahmen von 30.000 Euro müssen vollständig versteuert werden. Angenommen, der Landwirt hat einen persönlichen Steuersatz von 30 %, würde er 9.000 Euro Einkommensteuer auf die Pacht zahlen:
    • Einkommensteuer: 30.000 Euro × 30 % = 9.000 Euro pro Jahr

3. Gewerbesteuerliche Auswirkungen

Die Verpachtung der Fläche stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar, solange der Landwirt selbst nicht gewerblich tätig wird, etwa durch den Betrieb einer eigenen Solaranlage. Solange nur die Pachteinnahmen aus der Verpachtung generiert werden, unterliegt der Landwirt nicht der Gewerbesteuer.

4. Langfristige Überlegungen und Risiken

Betriebsaufgabe und stille Reserven

Wenn der Landwirt einen signifikanten Teil seiner Flächen verpachtet, besteht die Gefahr, dass dies als Betriebsaufgabe gewertet wird. Dies könnte steuerlich nachteilig sein, da bei einer Betriebsaufgabe stille Reservenaufgedeckt und versteuert werden müssten.

Rückkehr zur landwirtschaftlichen Nutzung

Nach Ablauf des Pachtvertrags könnte es schwierig sein, die Fläche wieder in die landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Eine erneute Umwidmung der Fläche wäre möglicherweise erforderlich, was zusätzliche Kosten und administrative Hürden mit sich bringen könnte.

Zusammenfassung des Vergleichs

Vor der Verpachtung (landwirtschaftliche Nutzung):

  • Grundsteuer: 18€/Jahr
  • Einkommenssteuer: keine zusätzliche Einnahmen
  • Gewerbesteuer: keine

Nach der Verpachtung (Solarpark-Nutzung):

  • Grundsteuer: 1.050€/Jahr
  • Einkommenssteuer: 9.000€/Jahr (auf 30.000€ Pacht)
  • Gewerbesteuer: keine

Fazit

Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen für einen Solarpark führt zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer und einer Versteuerung der Pachteinnahmen. Trotz der höheren Steuerbelastung überwiegen jedoch die finanziellen Vorteile, da die Einnahmen aus der Verpachtung erheblich höher sind. Langfristige Aspekte wie eine potenzielle Betriebsaufgabe und die Möglichkeit, die Fläche nach der Pachtperiode wieder landwirtschaftlich zu nutzen, sollten jedoch in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Quellen

Diese Quellen spiegeln allgemeine Regelungen wider, die in Deutschland für die genannten steuerlichen Auswirkungen gelten. Ein Steuerberater sollte bei individuellen Fällen hinzugezogen werden, um die spezifischen steuerlichen Folgen zu bewerten. Wir übernehmen keine Verantwortung für Korrektheit und Vollständigkeit.